Steuererklärung günstig machen lassen – Lohnsteuerhilfe Arnsdorf

Steuererklärung günstig machen lassen – Lohnsteuerhilfe Arnsdorf – Sie sind Rentner und wollen wissen ob Sie eine Steuererklärung machen müssen? Dann lassen Sie sich von den Steuerfachleuten in Arnsdorf beraten. Die Steuerexperten unterstützen auch Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende in allen Fragen zur Einkommensteuererklärung.

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Steuererklärung günstig machen lassen – Lohnsteuerhilfe Arnsdorf

Warum man die Steuererklärung günstig machen lassen sollte bei der Lohnsteuerhilfe Arnsdorf

Die Finanzbehörde zahlt im Schnitt 1.027 Euro Steuererstattung zurück, eine Zahl die das Statistische Bundesamt in Wiesbaden veröffentlichte:

„13,7 Millionen dieser Steuerpflichtigen ließen sich zur Einkommensteuer veranlagen. Davon erhielten 12 Millionen Steuerpflichtige eine Steuererstattung. Diese lag im Durchschnitt bei 1 027 Euro.“

Nach Angaben der Statistiker kann übrigens die überwiegende Mehrheit der Steuerzahler mit einer Erstattung rechnen.

Wenn Sie bei der Lohnsteuerhilfe Arnsdorf die Steuererklärung günstig machen lassen sind Sie auf der sicheren Seite. Die Steuerfachleute erstellen Ihre Steuererklärung so, dass Sie nicht mehr Steuern an das Finanzamt zahlen, als nötig.

Kann man auch als Rentner die die Steuererklärung günstig machen lassen bei der Lohnsteuerhilfe Arnsdorf

Das ist auf jeden Fall möglich. Die Steuerprofis von der Lohnsteuerhilfe Arnsdorf fertigen auch die Steuererklärung für Rentner oder Pensionäre an. Ganz wichtig für viele Ruheständler sind die sogenannten „außergewöhnlichen Belastungen“. Über diesen Punkt können viele zum Beispiel Krankheitskosten absetzen. Die Berechnung der außergewöhnlichen Belastungen ist nicht ganz einfach. Auch hier sind Sie gut beraten, wenn Sie die Steuererklärung günstig machen lassen bei der Lohnsteuerhilfe in Arnsdorf.

Steuererklärung günstig machen lassen 30 Jahre

Ich bin Rentner und weiß nicht, ob ich jetzt Steuern zahlen muss – sollte ich die Steuererklärung günstig machen lassen bei der Lohnsteuerhilfe Arnsdorf

Immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung für das Finanzamt machen und auch Steuern zahlen. Wichtigster Grund dafür, dass viele nicht wissen, ob sie schon wieder Steuern zahlen müssen: die alljährlichen Rentenerhöhungen. Denn diese werden zu dem steuerpflichtigen Rentenanteil hinzugerechnet. Über einen längeren Zeitraum hinweg kann man als Rentner so wieder steuerpflichtig werden.

Lassen Sie die Dinge nicht auf sich zukommen. Das Finanzamt fordert Rentner immer wieder auch dazu auf, für mehrere zurückliegende Jahre die Steuererklärungen auszufüllen. Das ist nicht nur aufwändig. Es kann auch teuer werden, falls Steuernachzahlungen fällig sind.

Dann fallen unter Umständen auch Verspätungszuschläge an und Zinsen. Zudem muss man davon ausgehen: Wer Steuern nachzahlen soll, der wird auch zu Vorauszahlungen für das kommende Jahr aufgefordert. In dem Jahr entsteht dann sozusagen eine „doppelte“ Belastung. Für manchen Rentnerhaushalt kann dies zu einer echten Herausforderung werden.

Wenn Sie die Steuererklärung günstig machen lassen wollen, fragen Sie die Steuerfachleute bei der Lohnsteuerhilfe Arnsdorf.

Lohnsteuerhilfe Arnsdorf

Das Thema bei der Lohnsteuerhilfe Arnsdorf die Steuererklärung günstig machen lassen wirft auch die Frage auf: Was muss man steuerlich tun bei Kurzarbeit

Wer mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten hat, der muss in jedem Fall im folgenden Jahr eine Steuererklärung machen. Kurzarbeitergeld ist keine Sozialleistung. Vielmehr wird der Ausgleich für den Verdienstausfall durch Kurzarbeit aus der Arbeitslosenversicherung bezahlt. Kurzarbeitergeld zählt zu den Lohnersatzleistungen. Dazu gehören unter anderem auch zum Beispiel Krankengeld oder Elterngeld.

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Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem „Progressionsvorbehalt“. Das heißt: Das Kurzarbeitergeld trägt zur Erhöhung des Steuersatzes bei, mit dem die erhaltenen steuerpflichtigen Einnahmen besteuert werden. Muss jeder, der Kurzarbeitergeld erhalten hat, im folgenden Jahr mit einer Steuernachzahlung rechnen? Nein, nicht jeder muss damit rechnen. Aber viele werden von einer Steuernachzahlung betroffen sein. Die Berechnung hängt von vielen Faktoren ab. Deshalb ist man gut beraten, die Steuerprofis beim Lohnsteuerhilfeverein Arnsdorf hinzuzuziehen. Kurzarbeiter sind gut beraten, wenn sie ihre Steuererklärung günstig machen lassen von den Fachleuten des Lohnsteuerhilfevereins.

Steuererklärung günstig machen lassen – Lohnsteuerhilfe Arnsdorf Beitragsordnung

Was kostet das bei der Lohnsteuerhilfe Arnsdorf die Steuererklärung günstig machen lassen

Das ist abhängig von der Höhe der Einnahmen im Steuerjahr. Und folgt dem Grundsatz: Wer mehr verdient zahlt einen etwas höheren Beitrag. Diese soziale Staffelung ist in der Beitragsordnung des Lohnsteuerhilfevereins in Arnsdorf festgelegt. Sie umfasst 15 Beitragsklassen. In der niedrigsten Beitragsklasse zahlt man 35 Euro in der höchsten, wenn man Einnahmen von mehr als 90.000 Euro erzielt hat, zahlt man 245 Euro. Dazu kommt noch eine Aufnahmegebühr von 15 Euro. Diese berechnet der Lohnsteuerhilfeverein aber nur im ersten Jahr.

Diese Leistungen erhält man, wenn man die Einkommensteuererklärung günstig machen lassen möchte beim der Einkommensteuer-Hilfe Arnsdorf. Das wichtigste ist: Die Steuerprofis des Lohnsteuerhilfevereins erstellen Ihre Einkommensteuererklärung. Sie können sicher sein, damit zahlen Sie nicht mehr Steuern als das Steuerrecht verlangt.

Der Lohnsteuerhilfeverein stellt das unter anderem durch diese zwei Maßnahmen sicher: Jedes Mitglied erhält eine individuelles und natürlich vertrauliches Beratungsgespräch. Das geht meist viel schneller als gedacht. So finden die Steuerfachleute in Arnsdorf alle Punkte heraus, die für die Steuererklärung wichtig sind. Das bietet übrigens keine Steuersoftware für den PC.

Die zweite ganz wichtige Maßnahme: Die Steuerexperten des Lohnsteuerhilfevereins in Arnsdorf nehmen regelmäßig an Schulungen teil. Damit sind sie stets auf dem aktuellsten Stand. Denn das Steuerrecht ist, wegen der Finanzgerichte aber auch weil die Finanzbehörde selbst ständig nacharbeitet, außerordentlich dynamisch. Ein Laie verliert da schnell den Überblick.

 

Lohnsteuerhilfe Arnsdorf Pfeil

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Was bietet die Lohnsteuerhilfe Arnsdorf noch, wenn ich die Steuererklärung günstig machen lassen möchte

Dies sind die wichtigsten Vorteile, von denen man als Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins profitieren kann:

  • Prüfung des Steuerbescheides: Der Lohnsteuerhilfevereins prüft den Steuerbescheid, ob das Finanzamt auch alle Angaben übernommen hat.
  • Einspruchsverfahren: Hat das Finanzamt nicht zutreffende Festsetzungen gemacht, dann haben Sie mit dem Lohnsteuerhilfeverein einen Partner an der Seite, der Sie im Einspruchsverfahren unterstützt. Falls das erforderlich ist auch vor Gericht.
  • Anträge: Der Lohnsteuerhilfeverein in Arnsdorf erledigt auch zahlreiche wichtige Anträge für Sie. Dazu zählen der Antrag auf Kindergeld oder falls möglich der Antrag auf einen Steuerfreibetrag.
    Der Lohnsteuerhilfeverein berät Sie bei der Wahl der günstigsten Steuerklasse.
  • Ferner kann auch Ihr Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner alle Leistungen des Lohnsteuerhilfevereins nutzen.

Wer kann die Steuererklärung günstig machen lassen bei der Lohnsteuerhilfe Arnsdorf

Jeder Steuerzahler, der nichtselbständig tätig ist, kann Mitglied werden im Lohnsteuerhilfeverein und die Steuererklärung machen lassen. Die Lohnsteuerhilfe in Arnsdorf betreut seit vielen Jahren schon erfolgreich Beamte, Angestellte, Arbeitnehmer, Rentner, Auszubildende oder Studenten in allen Steuerfragen.

Die genaue Beratungsbefugnis des Lohnsteuerhilfevereins:

„Wir betreuen Menschen, die Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielen im Rahmen einer Mitgliedschaft. Ausgeschlossen ist unsere Hilfeleistung für umsatzsteuerbelastete Einkünfte und Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit sowie für den Fall, dass die jährlichen Überschusseinnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung/Verpachtung und Einnahmen aus anderen Einkunftsarten insgesamt bei Ledigen 18.000,00 € und bei Verheirateten 36.000,00 € übersteigen.“

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